VSE-Information zum Zeitplan BFE für die Inkraftsetzung des Stromgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Wir haben nachfolgende Informationen vom BFE zum geplanten Zeitplan für die Inkraftsetzung des Stromgesetzes erhalten. Diese Informationen gelten vorbehältlich der Ergebnisse der aktuell laufenden zweiten Ämterkonsultation und der Entscheidung des Bundesrates im November 2024.
 
Es ist eine gestaffelte Inkraftsetzung vorgesehen.
 
Im ersten Paket, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, sind folgende Änderungen enthalten:
 
•  Grundversorgung (aufgrund einer einjährigen Übergangsfrist effektiv ab 1. Januar 2026)
•  Energiereserve
•  Stärkung des Winterzubaus
•  Solidarisierung von Netz- und Anschlussverstärkungen
•  Nationale Datenplattform
•  Massnahmen für einen sicheren Netzbetrieb
•  Sunshine
•  Gesetzesanpassungen zum Energiegesetz (EnG), mit Ausnahme der Neuregelung der Abnahme- und Vergütungspflicht (gültig ab 1. Januar 2026) sowie des Waldgesetzes (WaG)
•  Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten, treten ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Zielvorgaben werden jedoch gestaffelt eingeführt: 2025 keine Vorgabe, 2026 1%, 2027 1,5% und ab 2028 2%.
 
Im zweiten Paket, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, sind folgende Änderungen geplant:
 
•  Lokale Elektrizitätsgemeinschaften
•  Messwesen
•  Netznutzungsentgelte
•  Wälzung zwischen den Netzebenen
•  Flexibilität
•  Rückerstattung der Netznutzungsentgelte ohne weitere Übergangsfristen
•  Abnahme- und Vergütungspflicht
•  Das Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes (RPG) soll mit der Inkraftsetzung des RPG 2 gekoppelt werden (voraussichtlich im Sommer 2025).
 
Die Verordnungen für das erste Paket sollen gemäss dem aktuellen Plan im November 2024 beschlossen und veröffentlicht werden. Die Verordnungen für das zweite Paket werden im Laufe des ersten Quartals 2025 veröffentlicht, sodass Zeit für die Tarifpublikation im August 2025 bleibt.
 
Wir sind uns bewusst, dass dieser Zeitplan eng ist, und werden uns entsprechend dafür einsetzen, bereits vor den Veröffentlichungen entscheidende Informationen (wie Netznutzungsmodelle, Virtuelle ZEV, Wälzung usw.) vom BFE zu erhalten.
 
Diese Informationen haben wir an folgenden Verteiler verschickt:
 
•  CEOs der VSE-Mitglieder
•  VSE-Vorstand
•  Vertreterinnen und Vertreter der VSE-Interessensgruppierungen
•  VSE-Kommissionsmitglieder
•  VSE-Mitglieder der Arbeitsgruppen der VSE-Stellungnahme zu den Verordnungen des Mantelerlasses
 
Freundliche Grüsse
 
Nadine Brauchli
Bereichsleiterin Energie